Garantiebedingungen

1. Garantiegeber

Garantiegeber ist PWA HandelsgesmbH, Nebingerstr. 7a, 4020 Linz, Österreich, nachfolgend „M4P“ genannt.

Diese Garantie gilt für Verbraucher im Sinne des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).

2. Garantiedauer

M4P gewährt auf Maschinen eine Garantie von 2 Jahren ab Übergabe der Ware an den Kunden.

Die Garantie gilt ausschließlich für Produkte, die unmittelbar bei M4P oder bei einem von M4P autorisierten Händler erworben wurden.

3. Umfang der Garantie

Die Garantie umfasst Material- und Herstellungsfehler, die während der Garantiedauer bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Produkts auftreten.

Im berechtigten Garantiefall entscheidet M4P nach eigener Wahl über:

– die Reparatur des Produkts,
– den Austausch defekter Bauteile oder
– den Austausch des Produkts gegen ein gleichwertiges Produkt.

Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann eine angemessene Ersatzlösung angeboten werden.

4. Von der Garantie ausgeschlossen

Von der Garantie nicht umfasst sind insbesondere:

– normaler Verschleiß und Verschleißteile,
– Schäden durch unsachgemäße Verwendung oder Bedienung,
– Schäden durch Überlastung oder nicht bestimmungsgemäßen Einsatz,
– Schäden aufgrund mangelnder oder nicht fachgerechter Wartung,
– Schäden durch äußere Einwirkungen, Unfall, Feuchtigkeit, Korrosion oder unsachgemäße Lagerung,
– Schäden durch eine ungeeignete Stromversorgung oder einen fehlerhaften elektrischen Anschluss,
– Schäden aufgrund von Umbauten, Veränderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen,
– Schäden durch die Verwendung ungeeigneter Zubehör-, Ersatz- oder Verbrauchsteile.

Typische Verschleiß- und Verbrauchsteile wie beispielsweise Riemen, Kohlebürsten, Sägeblätter, Schleifmittel, Leuchtmittel, Sicherungen oder vergleichbare Teile sind von der Garantie ausgeschlossen, sofern der Mangel auf gewöhnlichen Verschleiß zurückzuführen ist.

5. Voraussetzungen für die Garantieleistung

Zur Inanspruchnahme der Garantie ist ein Kaufnachweis vorzulegen.

Der Kunde hat M4P den aufgetretenen Defekt möglichst genau zu beschreiben. Zur Beurteilung des Garantiefalls können Fotos, Videos oder weitere technische Informationen angefordert werden.

Vor einer Rücksendung der Maschine ist M4P zu kontaktieren. Insbesondere bei schweren oder sperrigen Maschinen erfolgt die weitere Abwicklung nach vorheriger Abstimmung mit unserem Service.

6. Abwicklung eines Garantiefalls

Garantieanfragen können über die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten eingereicht werden.

Nach Prüfung der Anfrage informiert M4P den Kunden über die weitere Vorgehensweise.

Produkte dürfen nicht unfrei oder ohne vorherige Abstimmung an M4P zurückgesendet werden.

Bei einem berechtigten Garantiefall übernimmt M4P die für die Garantieleistung erforderlichen Kosten entsprechend diesen Garantiebedingungen.

7. Räumlicher Geltungsbereich

Diese Garantie gilt für Verbraucher mit Wohnsitz in Österreich, sofern das Produkt in Österreich erworben und dorthin geliefert wurde.

Für Lieferungen in andere Länder können gesonderte Garantiebedingungen gelten.

8. Gesetzliche Gewährleistungsrechte

Diese Garantie besteht zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Verbrauchers.

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt und können unabhängig von der Garantie unentgeltlich geltend gemacht werden.

Für die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.